Kostenvoranschlag

Neutrale Kostenvoranschläge dienen der Grundlage, ob und in welcher Höhe Sie einen Schaden haben und im Weiteren, ob ein Gutachten nicht oder noch nicht als gerechtfertigt erscheint. Bei Unfallschäden unter ca. 750€ Schadenshöhe spricht man von einem sogenannten “Klein- oder Bagatellschaden”, hier wäre ein Kostenvoranschlag sinnvoll. Die Kosten für die Erstellung des Kostenvoranschlages werden in der Regel von der gegnerischen Versicherung bei einer Haftung von 100% übernommen. Bei der Klärung der Frage, ob es sich tatsächlich um einen Kleinschaden oder doch um einen weitaus höheren Unfallschaden handelt, helfen wir gerne vor Ort. Wir besichtigen Ihr Fahrzeug und stellen den kompletten Schadenumfang neutral für Sie fest.

Sollten Sie sich nicht sicher sein ob nach einem Unfall ein Bagatellschaden an Ihrem Fahrzeug vorliegt, setzen Sie sich mit uns in Verbindung und nehmen Sie unseren kostenfreien Vor-Ort Service in Anspruch. Wir besichtigen Ihr Fahrzeug und stellen den kompletten Schadenumfang für Sie fest.

Unsere Leistungen

  • KFZ-Schadengutachten
  • KFZ-Wertgutachten
  • Beweissicherungsgutachten
  • Gutachtenprüfung
  • Kostenvoranschlag
  • Nutzungsausfallbestätigung
  • Rechnungsprüfung
  • Reparaturbestätigung
  • Restwertermittlung
  • Zeitwertermittlung
  • uvm.

Öffnungszeiten

Mo - Fr von 7:30 bis 18:00 Uhr
Sa     von 9:00 bis 12:30 Uhr

 

Kontakt

KFZ-Sachverständigenbüro Schmidt
Am Heddrich 15
35444 Biebertal
Deutschland
 
Telefon +49 6446 889813
Mobil    +49 170 5723878