Verhalten am Unfallort

Absichern!

Anhalten – Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anlegen. Warndreieck aufstellen (Abstand: 50 bis 150 Schrittlängen). Eigene Sicherheit beachten! Unfallzeugen bitten zu warten.

Notruf absetzen!

Über die Nummer 112 einen Notruf absetzen, der folgende Informationen beinhaltet: Wo hat sich der Unfall ereignet? Was ist passiert? Wie viele Personen sind beteiligt? Welche Verletzungen gibt es? Wichtig: Rückfragen der Notrufzentrale abwarten.

Erste Hilfe leisten!

Wer geschult ist, sollte zuerst die lebenswichtigen Funktionen des Unfallopfers überprüfen. Bei Bewusstlosigkeit und normaler Atmung den Betroffenen in die stabile Seitenlage bringen. Atmet das Unfallopfer nur noch unregelmäßig oder gar nicht, die Herz-Lungen-Wiederbelebung durchführen. Starke Blutungen mit einem Druckverband stillen und gegebenenfalls unter Schock stehende Personen betreuen. Wer nicht geschult ist und sich keine Sofortmaßnahmen am Unfallort zutraut, sollte die Unfallopfer dennoch nicht alleine lassen bis die Rettungskräfte eintreffen.

Polizei rufen?

Bei Verletzten, hohem Sachschaden, fehlender Einigung, wenn der Unfallgegner sich unerlaubt von der Unfallstelle entfernt hat oder ein Fahrzeug mit Kennzeichen außerhalb der EU ohne Versicherungsnachweis (z.B. grüne Versicherungskarte) beteiligt ist, sollte die Polizei gerufen werden (Tel. 112). Wenn Sie den Unfall nicht selbst verschuldet haben: Bestehen Sie auf einer polizeilichen Unfallaufnahme, auch wenn Ihr Unfallgegner seine Schuld sofort eingesteht - am nächsten Tag sieht erfahrungsgemäß vieles ganz anders aus. Lassen Sie sich die Tagebuchnummer der Polizei geben.

Verhalten gegenüber der Polizei!

Bei Zweifel über den Unfallhergang nur Angaben zu Person und Fahrzeug machen. Überlegen Sie genau, ob und welche Angaben Sie gegenüber der Polizei machen. Sie sind nicht verpflichtet, sich sogleich zur Sache zu äußern, insbesondere wenn die Polizei Sie offensichtlich für den Verursacher bzw. Schuldigen hält. Verweisen Sie gegebenenfalls auf Ihr Aussageverweigerungsrecht bzw. darauf, dass Sie sich vor einer Aussage anwaltlich beraten lassen werden.

Eigene Beweissicherung!

Soweit möglich, belassen Sie die Fahrzeuge in ihrer Endstellung nach dem Unfall. Machen Sie selbst Fotos von der Unfallstelle (Übersichtsaufnahme, jeweils aus Richtung der Fahrzeuge mit evtl. Bremsspuren, Fahrzeugbeschädigungen). Vermessbare Punkte wie z.B. Lichtmasten mitfotografieren. Stellen Sie Namen und Anschriften von Zeugen fest. Verlassen Sie sich nicht nur auf die polizeiliche Unfallaufnahme.

Auf Verkehr achten!

Bei Bagatellschäden Unfallstelle bald räumen.

Unfallbericht erstellen!

Wenn möglich mit Unfallbeteiligten einen Unfallbericht (Formular) ausfüllen. Angaben zu Unfall, Fahrzeug und Person machen, jedoch kein Schuldanerkenntnis abgeben.

Sind Sie bei dem Unfall verletzt worden, suchen Sie baldmöglichst einen Arzt auf, auch wegen eventueller Schmerzensgeldansprüche. Diese sind ohne ärztliches Attest kaum zu realisieren.

Diese Tipps basieren auf Empfehlungen des ADAC

Unsere Leistungen

  • KFZ-Schadengutachten
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