Ihre Rechte nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall

Bei Bagatellschäden bis ca. 750 Euro gilt in der Regel der Kostenvoranschlag als Schadensnachweis. Bei höheren Schäden ist es ratsam, einen Sachverständigen einzuschalten, auch wenn ein wirtschaftlicher Totalschaden zu befürchten ist. Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen eigenen, freien und unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zur Beweissicherung und Feststellung des Schadenumfangs zu beauftragen. Dies gilt auch für den Fall, dass durch den Unfallgegner oder dessen Versicherung bereits ein Gutachter beauftragt wurde. Diesen müssen sie nicht akzeptieren.

Die Kosten für ein Sachverständigengutachten sind erstattungspflichtig und müssen in der Regel von der regulierenden Versicherung getragen werden!

Nutzen Sie Ihr Recht einen Rechtsanwalt einzuschalten möglichst zeitnah. Sind die Forderungen an die gegnerische Versicherung berechtigt, trägt sie bei unverschuldetem Unfall auch diese Kosten.

Abgesehen vom eigentlichen Schaden können durch einen Unfall verschiedene weitere Ersatzansprüche entstehen:

  • Ab- und Anmeldekosten
  • Abschleppkosten
  • Arbeitsausfall
  • Arztkosten
  • Bergungskosten
  • Entsorgungskosten
  • Finanzierungskosten
  • Gerichtskosten
  • Kosten für das Kennzeichen
  • Kosten für HU- und AU-Plakette
  • Porto- und Telefonkosten (Einzelnachweis)
  • Reparaturbestätigungskosten
  • Sachschäden: Bekleidung, mitgeführte Gegenstände etc.
  • Schmerzensgeld
  • Transportkosten
  • Umbaukosten

Unsere Leistungen

  • KFZ-Schadengutachten
  • KFZ-Wertgutachten
  • Beweissicherungsgutachten
  • Gutachtenprüfung
  • Kostenvoranschlag
  • Nutzungsausfallbestätigung
  • Rechnungsprüfung
  • Reparaturbestätigung
  • Restwertermittlung
  • Zeitwertermittlung
  • uvm.

Öffnungszeiten

Mo - Fr von 7:30 bis 18:00 Uhr
Sa     von 9:00 bis 12:30 Uhr

 

Kontakt

KFZ-Sachverständigenbüro Schmidt
Am Heddrich 15
35444 Biebertal
Deutschland
 
Telefon +49 6446 889813
Mobil    +49 170 5723878